Nach der
Unternehmensnachfolge:
Empfehlungen für die Zeit danach
Wann die Unternehmensnachfolge abgeschlossen ist – darüber kann es recht unterschiedliche Auffassungen zwischen Senior und Nachfolger geben. Umso wichtiger ist es, klare Regeln und Vorstellungen für die Zeit nach der Unternehmensnachfolge zu entwickeln.
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Unternehmensnachfolge – die Zeit danach
Ihre Rolle für das Unternehmen:
Mit dem offiziellen Arbeitsbeginn eines Nachfolgers ist nicht unbedingt Ihr vollständiger Rückzug verbunden. Häufig ist es für das Unternehmen und seine Gesellschafter sinnvoll, Sie weiterhin einzubinden – entweder noch direkt ins operative Geschäft oder in eher beratender Natur, zum Beispiel als Beirat des Unternehmens.
Besonders in Familienunternehmen kommt es häufiger vor, dass Senior und Junior über einen längeren Zeitraum gemeinsam die Geschäfte führen. Das gibt dem Junior ausreichend Zeit, von Ihnen zu lernen und Fehler aus Unbedarftheit oder mangelnder Erfahrung zu vermeiden. Sie wiederum gewinnen Vertrauen, dass der Nachfolger der Aufgabe gewachsen ist. Mit einer stufenweisen Übergabe der Gesellschaftsanteile [siehe Seite Unternehmensnachfolge] können Sie diese Übergabe auch als Gesellschafter abbilden.
Dennoch sollten schon von Anfang an ein klares Ziel und ein Zeitplan dieser gemeinsamen Phase definiert werden. Dies kann eine zeitliche Frist sein oder an bestimmte Kriterien geknüpft sein. Geschieht dies nicht frühzeitig, kann es bei der Unternehmensnachfolge leicht zu Konflikten aufgrund unterschiedlicher Rollenvorstellungen kommen. Diese können zu einer Zerreißprobe für das Unternehmen führen; die Mitarbeiter werden vor schwierige Loyalitätsentscheidungen gestellt, die Strategie erscheint Stakeholdern unklar. Auch birgt eine immer wieder aufgeschobene Unternehmensnachfolge die Gefahr, dass sich Ihr Nachfolger frustriert abwendet. Und nicht zuletzt sollten Sie auch die Möglichkeit bedenken, dass in dieser endlichen Übergangsphase klar wird, dass Ihr Nachfolger den Erwartungen nicht gerecht wird. Darum sollten Sie dafür einen Plan B parat haben [siehe Seite: Unvorbereitete Unternehmensnachfolge].