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Rechtswahl und Gerichtsstand
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Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(Stand: 01/2015)
Geschlechtergerechte Sprache
Unsere interne und externe Kommunikation orientiert sich an den geltenden Sprachnormen. Mit dem Kulturgut Sprache wollen wir verantwortungsbewusst, regelkonform und ideologiefrei umgehen. Wir folgen der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung der Kultusministerkonferenz, wonach Gendern dem Neutralitätsgebot widerspricht und Genderformen die Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigt und damit bestimmte Bevölkerungsgruppen ausschließt. Aus diesem Grund verzichten wir auf jegliche Genderformen und haben uns dazu entschieden, das generische Maskulinum für allgemeine Personenbezeichnungen und personenbezogene Hauptwörter in unserer Kommunikation zu verwenden.
Die Begriffe gelten also im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Dies ermöglicht eine sinnvolle geschlechtsneutrale und alle Identitäten erfassende Sprache, da das grammatische Genus und das biologische Geschlecht in keiner Wechselbeziehung zueinander stehen. Beim generischen Maskulinum handelt es sich um die verständlichste sprachliche Ausdrucksweise, durch welche wir gleichzeitig unserem Anspruch an und unserem Verständnis von Diversität und diskriminierungsfreiem Verhalten gerecht werden.